Ausschlusskriterien - nicht korrigierbare Fehlsichtigkeiten
Gewisse Umstände und Faktoren können die Eignung für eine Augenlaserbehandlung beeinflussen.
- Ständig, stark zunehmende Fehlsichtigkeit (progressive Myopie):
Wenn die Stärke der Fehlsichtigkeit noch nicht zum Stillstand gekommen ist bzw. ein Stillstand nicht abzusehen ist, kann eine Laserkorrektur am Auge nicht vorgenommen werden. Denn die Parameter der gewünschten Zielwerte ändern sich somit ständig. - Augen mit fortgeschrittenem Grünen Star
- Augen mit Hornhauterkrankungen
(z.B. Keratokonus und Dystrophien) - Patienten mit systematischen Erkrankungen
(z.B. schwere Diabetes (proliverative Phase) und Rheuma (destruktive Phase)) - Jugendliche unter 18 Jahren:
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Wachstum des Auges noch nicht abgeschlossen und die Sehkraft kann sich noch ändern. Deswegen sollte nur in Ausnahmefällen (z.B. aus beruflichen Gründen) eine Operation vorgenommen werden. - Augen mit Grauem Star:
Erst nach einer operativen Behandlung des Grauen Stars sollte eine Sehkraftkorrektur mit dem Laser in Betracht gezogen werden. Meistens ergibt sich schon durch die Star-Operation eine deutliche Verbesserung der Sehkraft.
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